Bei uns gilt das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz-LHundG NRW).
Eine Haltungsanzeige muss eingebracht werden, wenn ein Hund, egal welcher Rasse, ein Gewicht von 20 kg überschreitet oder eine Widerristhöhe von 40 cm erreicht.
Hierzu ist eine:
Weitere Informationen finden Sie hier. Die Anzeigeformulare sind auf den Paderborner Bürgerservice Seiten zu finden.
Den Sachkundetest können Sie bei mir auf dem Hundeplatz ablegen, während Ihr Hund sich amüsiert.
Die Gebühr ist von der Tierärztekammer vorgeschrieben, z.Z. € 60,43
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