Sachkundenachweis

Bei uns gilt das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz-LHundG NRW).

Eine Haltungsanzeige muss eingebracht werden, wenn ein Hund, egal welcher Rasse, ein Gewicht von 20 kg überschreitet oder eine Widerristhöhe von 40 cm erreicht.

Hierzu ist eine:

  1. Schriftliche Haltungsanzeige
  2. eine Sachkundebescheinigung (Sie haben 40 Fragen schriftlich beantwortet) oder eine Halterbescheinigung (Sie haben nachweislich mehr als 3 Jahre Erfahrung mit Hunden, bescheinigt Ihr Haustierarzt)
  3. Erklärung der Zuverlässigkeit (Vorgedruckt auf dem Anzeigeformular)
  4. Haftpflichtversicherung und die
  5. Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip nötig

                                            

Weitere Informationen finden Sie hier. Die Anzeigeformulare sind auf den Paderborner Bürgerservice Seiten zu finden.

Den Sachkundetest können Sie bei mir auf dem Hundeplatz ablegen, während Ihr Hund sich amüsiert.

Preis

Die Gebühr ist von der Tierärztekammer vorgeschrieben, z.Z. € 60,43

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